
Testatberechtigung für die Hospitation nach § 5 Abs. 1 NiSV – 6 Unterrichtsstunden online.
Medizinische Fachangestellte, die das Fortbildungscurriculum nach § 5 Abs. 1 NiSV absolvieren, leisten zwei Hospitationstage in einer Arztpraxis ab. Jede praktische Einheit wird dort von einer Ärztin oder einem Arzt beaufsichtigt und im Hospitationslogbuch abgezeichnet. Dieser Kurs qualifiziert Sie dafür – und macht Ihre Praxis zum anerkannten Durchführungsort, sodass Ihre eigenen MFA die Hospitation bei Ihnen absolvieren können.
Vermittelt werden keine klinischen Inhalte, sondern das Handwerkszeug der Supervision:
So wird sichergestellt, dass Testate an allen Durchführungsorten nach einheitlichem Maßstab vergeben werden.
Für die Anerkennung als Durchführungsort braucht die Praxis zusätzlich drei Lasersysteme, darunter ein ablatives System.
Mehr zur MFA-Laserfortbildung: Fortbildungscurriculum für MFA nach § 5 Abs. 1 NiSV