Was darf eine MFA am Laser? Die NiSV einfach erklärt

Kurz gesagt: In der Arztpraxis darf eine MFA kosmetische Laser- und IPL-Behandlungen übernehmen, wenn eine Ärztin oder ein Arzt sie delegiert, beaufsichtigt und die MFA dafür nachweislich qualifiziert ist. Ablative Verfahren und andere Anwendungen mit Arztvorbehalt bleiben beim Arzt.

Was regelt die NiSV?

Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung (NiSV) gilt seit dem 31. Dezember 2020. Sie regelt kosmetische und sonstige nichtmedizinische Anwendungen, etwa Haarentfernung, Hautverjüngung oder Tattooentfernung. Medizinische Behandlungen fallen nicht unter die NiSV, für sie gilt das ärztliche Berufsrecht. Wer Laser oder IPL kosmetisch einsetzt, braucht eine nachgewiesene Fachkunde.

Was ist Ärztinnen und Ärzten vorbehalten?

Nach § 5 Abs. 2 NiSV dürfen nur approbierte Ärztinnen und Ärzte mit entsprechender Weiter- oder Fortbildung:

  • Tätowierungen und Permanent-Make-up entfernen
  • Gefäßveränderungen und pigmentierte Hautveränderungen behandeln
  • ablative Laserverfahren anwenden
  • Anwendungen durchführen, die die Epidermis als Schutzbarriere verletzen
  • optische Verfahren mit Wirkung über die Haut hinaus einsetzen, z. B. zur Fettreduktion

Die Haarentfernung mit Laser oder IPL gehört nicht dazu.

Was darf die MFA übernehmen?

AnwendungMFA in ärztlicher Delegation
Haarentfernung mit Laser oder IPLja, mit Qualifikation und unter ärztlicher Aufsicht
Nicht-ablative Hautverjüngungja, mit Qualifikation und unter ärztlicher Aufsicht
Planung, Vorbereitung, Dokumentation, Mitwirkung an der Aufklärungja
Ablative Verfahren (z. B. CO₂-Laser)nein, ärztliche Leistung
Gefäße, Pigmente, TattooentfernungArztvorbehalt; Grenzen der Delegation im Einzelfall prüfen

Die Bundesärztekammer formuliert es so: MFA arbeiten „unter hautärztlicher Aufsicht, Anleitung und Überwachung“. Die Verantwortung bleibt bei der delegierenden Ärztin oder dem delegierenden Arzt.

Welche Qualifikation braucht die MFA?

Die Bundesärztekammer hat am 2. Mai 2022 ein Musterfortbildungscurriculum „Lasereinrichtungen und intensive Lichtquellen“ für MFA beschlossen. Es umfasst 48 Unterrichtseinheiten in zwei Modulen (16 + 32 UE), davon mindestens 8 UE praktische Übungen, und endet mit Lernerfolgskontrolle und Zertifikat. Voraussetzung ist ein Abschluss als MFA oder eine vergleichbare dreijährige medizinische Ausbildung. Die Landesärztekammern sollen das Curriculum anerkennen.

Unsere MFA-Laserfortbildung nach § 5 NiSV setzt dieses Curriculum um: 48 Unterrichtsstunden, anerkannt von der Ärztekammer Niedersachsen, eLearning plus Videotermine plus zwei Hospitationstage.

Und was braucht die Praxis?

  • eine Ärztin oder einen Arzt mit Fachkunde für Laser und IPL, die oder der die MFA beaufsichtigt – auffrischen: Fachkunde-Auffrischung NiSV
  • für die Ausbildung im eigenen Haus eine supervisionsberechtigte Ärztin oder einen Arzt – Supervisorenkurs
  • einen Laserschutzbeauftragten für Laser der Klassen 3R, 3B und 4 – Laserschutzkurs nach TROS

Häufige Fragen

Darf eine MFA allein lasern, wenn kein Arzt im Haus ist?
Nein. Während der Behandlung ist eine Ärztin oder ein Arzt in der Praxis anwesend.

Gilt das auch für Kosmetikerinnen?
Außerhalb der Arztpraxis gilt die NiSV unmittelbar: Fachkunde nach Anlage 3 und voller Arztvorbehalt.

Gilt die NiSV für medizinische Laserbehandlungen?
Nein. Ob eine Behandlung medizinisch oder kosmetisch ist, hängt von der Indikation ab.

Zur MFA-Laserfortbildung

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Quellen: Bundesärztekammer, Musterfortbildungscurriculum MFA (2022), Gewerbeaufsicht Bayern, Merkblatt NiSV, BMUKN, FAQ zur NiSV.

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