Kurz gesagt: Wer Laser oder IPL zu kosmetischen Zwecken einsetzt, braucht eine Fachkunde nach der NiSV. Ärztinnen und Ärzte erwerben sie über ihre ärztliche Weiter- oder Fortbildung. Die Fachkunde muss mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden.
Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung (NiSV) gilt für kosmetische und sonstige nichtmedizinische Anwendungen. Medizinische Laserbehandlungen fallen nicht darunter; für sie gilt das ärztliche Berufsrecht. In vielen Praxen gibt es beides, deshalb kommt es auf die einzelne Behandlung an.
Der Betreiber eines Geräts muss sicherstellen, dass die anwendende Person die erforderliche Fachkunde hat (§ 4 Abs. 1 NiSV). Einige Anwendungen sind nach § 5 Abs. 2 NiSV approbierten Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender Weiter- oder Fortbildung vorbehalten:
Nach § 5 Abs. 1 NiSV kann die Fachkunde durch eine Schulung nach Anlage 3 oder durch ärztliche Weiter- oder Fortbildung erworben werden. Welcher Weg passt, hängt vor allem von der Facharztqualifikation ab.
| Personengruppe | Üblicher Weg zur Fachkunde | Umfang |
|---|---|---|
| Fachärztinnen und Fachärzte für Dermatologie oder Plastische und Ästhetische Chirurgie | Ärztliche Weiterbildung | Nach dem Antragsformular der Ärztekammer Hamburg keine ergänzenden Module nötig |
| Ärztinnen und Ärzte anderer Fachrichtungen oder ohne Facharzt | Fortbildungsmodule der Bundesärztekammer (2021) | 52 UE für § 5 Abs. 1 NiSV; 92 UE einschließlich der Anwendungen nach § 5 Abs. 2 |
| Nichtärztliche Anwender außerhalb der Arztpraxis | Schulung nach Anlage 3 NiSV | 195 Lerneinheiten (Module GK und OS) |
Die Module der Bundesärztekammer müssen nicht vollständig belegt werden, wenn Inhalte bereits in der Weiterbildung erworben wurden. Wie MFA in der Praxis qualifiziert werden, lesen Sie im Ratgeber Was darf eine MFA am Laser?
Einige Kammern stellen die Fachkunde auf Antrag aus, etwa die Ärztekammer Hamburg seit Dezember 2025. Fragen Sie bei Ihrer Landesärztekammer nach, ob sie ein solches Verfahren anbietet.
Unabhängig davon sollten Sie die Unterlagen griffbereit haben: Facharzturkunde, Fortbildungszertifikate und Nachweise über Aktualisierungen. So können Sie die Fachkunde bei einer Kontrolle durch die zuständige Behörde belegen.
Die Fachkunde ist mindestens alle fünf Jahre zu aktualisieren (§ 4 Abs. 3 NiSV). Die Deutsche Dermatologische Lasergesellschaft empfiehlt dafür 8 Lerneinheiten. Auch die Region Hannover und die Akademie der Ärztekammer Westfalen-Lippe nennen den Fünfjahresrhythmus.
Anlage 3 sieht für Laser und IPL ebenfalls 8 Lerneinheiten zur Aktualisierung vor. Planen Sie die Auffrischung rechtzeitig und bewahren Sie den Nachweis bei Ihren Fachkunde-Unterlagen auf.
Brauche ich als Dermatologin oder Dermatologe einen eigenen NiSV-Kurs?
Für den Erwerb der Fachkunde in der Regel nicht, denn die Inhalte sind Teil der Weiterbildung. Die Aktualisierung ist aber alle fünf Jahre fällig.
Gilt die NiSV auch für medizinisch indizierte Laserbehandlungen?
Nein. Medizinische Behandlungen richten sich nach dem Berufsrecht. Die NiSV betrifft kosmetische und nichtmedizinische Anwendungen.
Ersetzt die NiSV-Fachkunde den Laserschutzbeauftragten?
Nein. Der Laserschutzbeauftragte ist eine Pflicht aus dem Arbeitsschutz. Mehr dazu im Ratgeber Wer braucht in der Praxis einen Laserschutzbeauftragten?
Für die Auffrischung bietet skinskills die Fachkunde-Auffrischung NiSV nach DDA/DDL/DDG-Curriculum an. Der Kurs richtet sich an Fachärztinnen und Fachärzte für Dermatologie sowie Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung. Er umfasst 12 Lerneinheiten im Blended Learning (eLearning und Zoom) und ist mit 21 CME-Punkten der Ärztekammer Niedersachsen zertifiziert.
Zum Kurs Fachkunde-Auffrischung NiSV
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- bzw. medizinische Beratung. Quellen: NiSV § 4, NiSV § 5, NiSV Anlage 3, Bundesärztekammer: Fortbildungsmodule § 5 NiSV (2021), DDL: Anforderungen Fachkunde NiSV für Ärzte, Ärztekammer Hamburg: Antrag Fachkunde NiSV, Akademie ÄKWL/KVWL: Aktualisierung NiSV, Region Hannover: Erläuterungen zur NiSV