Wer braucht in der Praxis einen Laserschutzbeauftragten?

Kurz gesagt: Betreibt eine Praxis einen Laser der Klasse 3R, 3B oder 4, muss der Arbeitgeber vor der Inbetriebnahme schriftlich einen Laserschutzbeauftragten bestellen. Das schreibt § 5 Abs. 2 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) vor. Der Laserschutzbeauftragte braucht einen Lehrgang mit Prüfung und frischt sein Wissen alle fünf Jahre auf.

Wann ist ein Laserschutzbeauftragter Pflicht?

Entscheidend ist die Laserklasse. Sie steht auf dem Typenschild und in der Gebrauchsanweisung. Bei den Klassen 3R, 3B und 4 ist die Bestellung Pflicht, und zwar vor der ersten Inbetriebnahme.

Die OStrV ist Arbeitsschutzrecht. Sie schützt die Beschäftigten und gilt deshalb unabhängig davon, ob die Behandlung medizinisch oder kosmetisch ist. Die Bestellpflicht betrifft Lasereinrichtungen. IPL-Geräte sind keine Laser; für sie bleibt die Gefährdungsbeurteilung nach OStrV aber Pflicht.

Der Arbeitgeber muss niemanden bestellen, wenn er selbst die nötigen Fachkenntnisse hat. Diese weist er auf demselben Weg nach wie ein bestellter Laserschutzbeauftragter.

Unabhängig davon gilt § 5 Abs. 1 OStrV: Die Gefährdungsbeurteilung dürfen nur fachkundige Personen durchführen. Fehlen dem Arbeitgeber die Kenntnisse, muss er sich fachkundig beraten lassen.

Wer kann Laserschutzbeauftragter werden?

Nach der TROS Laserstrahlung (Teil Allgemeines, Abschnitt 5.1) braucht der Laserschutzbeauftragte eine abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche, medizinische oder kosmetische Berufsausbildung. Alternativ genügt eine mindestens zweijährige vergleichbare Berufserfahrung. Dazu kommen praktische Erfahrung und Kenntnisse der eingesetzten Geräte.

In der Praxis kommen also Ärztinnen und Ärzte, MFA oder Kosmetikerinnen in Frage. Bei Schichtbetrieb oder mehreren Standorten können mehrere Laserschutzbeauftragte nötig sein. Ihre Zuständigkeiten sind dann klar abzugrenzen.

Welche Ausbildung ist vorgeschrieben?

Die Fachkenntnisse sind durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen (§ 5 Abs. 2 OStrV). Umfang und Prüfung beschreiben die TROS Laserstrahlung und der DGUV Grundsatz 303-005:

ElementAnforderung
Allgemeiner LehrgangMindestens 14 Lehreinheiten à 45 Minuten, z. B. für Einrichtungen mit vielen verschiedenen Lasern
Anwendungsbezogener LehrgangMindestens 8,5 Lehreinheiten, z. B. für medizinische oder kosmetische Anwendungen
PrüfungMultiple Choice mit mindestens 15 Fragen, bestanden ab 70 Prozent
FortbildungAlle fünf Jahre, eintägig mit mindestens 8 Lehreinheiten

Eine bestimmte Lehrform schreibt die TROS nicht vor. Entscheidend ist, dass der Lehrgang die dort beschriebenen Inhalte abdeckt und mit einer Prüfung endet. Der DGUV Grundsatz 303-005 von 2018 sieht reines E-Learning kritisch; er ist aber keine Verordnung, sondern ein Grundsatz der Unfallversicherung.

Welche Aufgaben hat der Laserschutzbeauftragte?

  • Er unterstützt den Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung und bei den Schutzmaßnahmen.
  • Er überwacht den sicheren Betrieb der Laser und meldet Abweichungen.
  • Er wirkt bei der Unterweisung der Beschäftigten mit; diese ist nach § 8 OStrV mindestens jährlich nötig.
  • Er arbeitet mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt zusammen.

Die Verantwortung für Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen bleibt beim Arbeitgeber. Aufgaben und Befugnisse, etwa das Abschalten eines defekten Lasers, sollten in der schriftlichen Bestellung stehen.

Häufige Fragen

Kann die Praxisinhaberin oder der Praxisinhaber selbst Laserschutzbeauftragter sein?
Ja. Wer die Fachkenntnisse selbst durch einen Lehrgang nachweist, muss niemanden bestellen.

Reicht die NiSV-Fachkunde als Nachweis?
Nein. Die NiSV regelt die Anwendung am Menschen, die OStrV den Schutz der Beschäftigten. Mehr zur NiSV lesen Sie im Ratgeber Welche NiSV-Fachkunde brauchen Ärzte?

Brauche ich für ein reines IPL-Gerät einen Laserschutzbeauftragten?
Die Bestellpflicht nach § 5 Abs. 2 OStrV gilt für Laser. Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung der Beschäftigten nach OStrV sind aber auch beim IPL-Gerät zu beachten.

Wie oft muss ich die Qualifikation auffrischen?
Alle fünf Jahre, mit einer eintägigen Fortbildung von mindestens 8 Lehreinheiten (TROS Laserstrahlung, DGUV Grundsatz 303-005).

Der Laserschutzkurs nach TROS 2018 umfasst 9 Lerneinheiten im eLearning und endet mit einer Multiple-Choice-Prüfung. Die Inhalte reichen von den physikalischen Grundlagen über OStrV und TROS bis zu einer beispielhaften Gefährdungsbeurteilung. Er ist mit 19 CME-Punkten der Ärztekammer Niedersachsen zertifiziert, das eLearning-Format ist genehmigt und das Zertifikat fünf Jahre gültig.

Zum Laserschutzkurs

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- bzw. medizinische Beratung. Quellen: OStrV § 5, OStrV § 8, BAuA: TROS Laserstrahlung Teil Allgemeines, DGUV Grundsatz 303-005

Hier kommen Sie zu unseren Fortbildungen. zur skinskills app